Das Gebäudeenergiegesetz regelt, wie viel Dämmung bei einer Dachsanierung Pflicht ist. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das GEG - Gebäudeenergiegesetz - ist das deutsche Gesetz, das die energetischen Anforderungen an Gebäude regelt. Es fasst frühere Gesetze zusammen (EnEV, EEWärmeG) und ist seit November 2020 in Kraft. Bei einer Dachsanierung ist das GEG der Maßstab, nicht die KfW.
Das GEG unterscheidet zwischen Neueindeckung und Dämmung:
Der U-Wert - Wärmedurchgangskoeffizient - gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger, desto besser. Das GEG schreibt einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K) für das Dach vor. Das entspricht etwa 200 mm Mineralwolle oder 160 mmPUR-Hartschaum.
Das GEG ist der Mindeststandard - das ist Pflicht. Wer besser dämmt, bekommt von der KfW Förderung. Der KfW-55-Standard (das Haus verbraucht 55 Prozent der Energie eines Neubaus) erfordert deutlich bessere Dämmwerte als das GEG:
U-Wert-Vergleich:
GEG-Mindeststandard: max. 0,24 W/(m²K)
KfW 55: ca. 0,15 W/(m²K)
KfW 40: ca. 0,10 W/(m²K)
Passivhaus: ca. 0,08 W/(m²K)
Für die KfW-Förderung muss der U-Wert unter dem GEG-Standard liegen - je besser, desto höher der Zuschuss.
Das BEG EM-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gibt 15 bis 20 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, und ein zugelassener Energieberater muss die Maßnahme bestätigen.
Wer in NRW wohnt, kann zusätzlich die NRW-Bank anzapfen. In Bayern die LfA Bayern.