Einspeisevergütung - EEG Vergütung für Solarstrom

Die Einspeisevergütung ist die Vergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber gezahlt und ist auf 20 Jahre garantiert.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Die aktuelle Vergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp liegt bei etwa 8 Cent pro kWh. Für Anlagen bis 40 kWp liegt sie etwas niedriger. Die Vergütung wird jährlich angepasst.

Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?

Die Vergütung wird für jede kWh berechnet, die ins Netz eingespeist wird. Wenn Sie 3.000 kWh einspeisen und die Vergütung bei 8 Cent liegt, erhalten Sie 240 Euro pro Jahr.

Welche Alternative gibt es zur Einspeisevergütung?

Sie können den Strom auch direkt vermarkten oder über einen Energieversorger verkaufen. Für kleinere Anlagen ist die Einspeisevergütung aber der einfachste Weg.

Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?

Die Einspeisevergütung ist niedriger als der Strompreis. Es lohnt sich daher, den Strom selbst zu verbrauchen. Mit steigenden Strompreisen wird der Eigenverbrauch immer attraktiver.

Häufige Fragen

Kann ich die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage noch bekommen?

Ja, wenn Ihre Anlage nach dem EEG genehmigt wurde, haben Sie Anspruch auf die Einspeisevergütung für 20 Jahre.

Was passiert wenn ich mehr Strom einspeise als vergütet wird?

Der überschüssige Strom wird zu der im EEG festgelegten Vergütung vergütet. Es gibt keine Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung.

Kann ich die Einspeisevergütung mit einem Speicher kombinieren?

Ja, Sie können einen Speicher nutzen und trotzdem Einspeisevergütung erhalten. Der Speicher erhöht den Eigenverbrauch, aber der überschüssige Strom wird weiter vergütet.

Wie melde ich meine Anlage für die Einspeisevergütung an?

Ihr Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber registriert die Anlage im Marktstammdatenregister und richtet die Einspeisevergütung ein.

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