Die Einspeisevergütung ist die Vergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber gezahlt und ist auf 20 Jahre garantiert.
Die aktuelle Vergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp liegt bei etwa 8 Cent pro kWh. Für Anlagen bis 40 kWp liegt sie etwas niedriger. Die Vergütung wird jährlich angepasst.
Die Vergütung wird für jede kWh berechnet, die ins Netz eingespeist wird. Wenn Sie 3.000 kWh einspeisen und die Vergütung bei 8 Cent liegt, erhalten Sie 240 Euro pro Jahr.
Sie können den Strom auch direkt vermarkten oder über einen Energieversorger verkaufen. Für kleinere Anlagen ist die Einspeisevergütung aber der einfachste Weg.
Die Einspeisevergütung ist niedriger als der Strompreis. Es lohnt sich daher, den Strom selbst zu verbrauchen. Mit steigenden Strompreisen wird der Eigenverbrauch immer attraktiver.
Ja, wenn Ihre Anlage nach dem EEG genehmigt wurde, haben Sie Anspruch auf die Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Der überschüssige Strom wird zu der im EEG festgelegten Vergütung vergütet. Es gibt keine Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung.
Ja, Sie können einen Speicher nutzen und trotzdem Einspeisevergütung erhalten. Der Speicher erhöht den Eigenverbrauch, aber der überschüssige Strom wird weiter vergütet.
Ihr Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber registriert die Anlage im Marktstammdatenregister und richtet die Einspeisevergütung ein.
Sie kennen jetzt die Fachbegriffe. Der nächste Schritt: kostenlos bis zu drei Angebote von geprüften PV-Installateuren in Ihrer Region.
Kostenlos Angebot anfordern