Das EEG regelt die Vergütung für Solarstrom. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt in Deutschland die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Photovoltaik. Es garantiert eine feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom.
Die Vergütung für PV-Strom liegt bei etwa 8 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Für größere Anlagen sinkt die Vergütung leicht. Der genaue Satz wird jährlich angepasst.
Die Vergütung wird für jede kWh berechnet, die Sie ins Netz einspeisen. Wenn Sie 3.000 kWh bei 8 Cent einspeisen, erhalten Sie 240 Euro pro Jahr.
Die Vergütung ist für 20 Jahre garantiert (ab Inbetriebnahme). Danach erhalten Sie weiterhin Vergütung, aber möglicherweise zu einem geänderten Satz.
Die Vergütung für Neuinstallationen ändert sich jährlich (Degressionsregel). Wenn Sie bereits eine Anlage haben, bleibt Ihre Vergütung stabil.
Ja, wenn Ihre Anlage im Marktstammdatenregister registriert ist und Sie einen Netzanschluss haben. Ihr Netzbetreiber führt die Vergütung automatisch ab.
Ja, Sie können den Strom auch direkt vermarkten oder in einem Strompool verkaufen. Für die meisten Privathaushalte ist die EEG-Vergütung aber der einfachste Weg.
Nach 20 Jahren endet der Anspruch auf die erhöhte Vergütung. Sie erhalten aber weiterhin eine Vergütung für eingespeisten Strom, eventuell zu geänderten Bedingungen.
Die Vergütung ist für Anlagen bis 10 kWp am höchsten. Größere Anlagen erhalten eine etwas niedrigere Vergütung pro kWh.
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