PV-Anlagen werden staatlich gefördert. Hier finden Sie einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für 2026.
Die KfW bietet den Kredit 270 für PV-Anlagen und Speicher. Bis zu 150.000 Euro pro Wohnungseinheit zu einem Zinssatz von etwa 1,5 Prozent. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre. Der Kredit kann mit einem Zuschuss kombiniert werden.
Das BAFA zahlt Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Die Förderung beträgt bis zu 15 Prozent der Kosten. Für eine 10 kWp Anlage mit Speicher können das 2.000 bis 4.000 Euro sein.
Der erzeugte Strom, der nicht selbst verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Die Vergütung beträgt etwa 8 Cent pro kWh. Die Vergütung ist auf 10 Jahre garantiert.
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen gibt es regionale Förderprogramme. Bayern, Baden-Württemberg und NRW bieten eigene Programme. Manche Kommunen zahlen Zuschüsse aus dem lokalen Budget. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtwerke.
PV-Anlagen bis 10 kWp sind von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für den Eigenverbrauch und die Einspeisung. Die Umsatzsteuer auf die Anschaffung kann zurückgefordert werden. Das macht die Anlage deutlich günstiger.
Ja, mehrere Förderungen können kombiniert werden. KfW-Kredit, BAFA-Zuschuss und EEG-Vergütung lassen sich gleichzeitig nutzen. Prüfen Sie aber die Bedingungen jeder Förderung.
Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, ein Zuschuss nicht. Ein Zuschuss ist daher besser, aber oft begrenzt verfügbar. Ein günstiger Kredit ist auch vorteilhaft.
Ja, Speicher können nachträglich gefördert werden. Auch wenn die PV-Anlage schon existiert, kann der Speicher单独 gefördert werden.
Die KfW-Förderung wird vor Beginn der Maßnahme beantragt. Der Antrag kann online gestellt werden. Für den BAFA-Zuschuss gibt es ein separates Antragsverfahren.
Sie wissen jetzt, was die Arbeiten kosten. Der nächste Schritt: kostenlos bis zu drei Angebote von geprüften PV-Installateuren in Ihrer Region.
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