Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Pflichten für Hausbesitzer vor. Hier erfahren Sie, was 2026 für Ihr Dach gilt.
Das GEG schreibt vor, dass oberste Geschossdecken gedämmt werden müssen, wenn sie beheizte Räume vom ungedämmten Dachraum trennen. Die Dämmung muss einen U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreichen.
Wenn ein Dach komplett neu eingedeckt wird, muss die Dämmung auf einen U-Wert von 0,14 W/(m²K) gebracht werden. Das gilt auch wenn nur einzelne Bereiche neu eingedeckt werden.
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmen. Wenn die äußere Erscheinung erhalten bleiben muss, kann die Pflicht entfallen. Ein Energieberater prüft, ob eine Ausnahme möglich ist.
Die BEG fördert Dachdämmung mit 25 Prozent. Eine Dämmung für 15.000 Euro wird so um 3.750 Euro günstiger. Mit der Pflicht wird die Förderung besonders interessant.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis wird aber meist eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, bevor Strafen verhängt werden.
Wenn Ihre oberste Geschossdecke ungedämmt ist und das Dach unbeheizt, dann ja. Wenn das Dachgeschoss beheizt wird, gelten andere Regeln.
Nicht sofort. Die Pflicht greift bei Verkauf, umfangreicher Sanierung oder wenn das Dach neu eingedeckt wird. Ein bloßes.altes Dach ist nicht sofort pflicht.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann in Eigenleistung gemacht werden. Bei kompletter Dachdämmung empfehlen wir einen Fachbetrieb.
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil geht. Je niedriger, desto besser die Dämmung. Ein Energieberater berechnet den U-Wert vor Ort.
Sie wissen jetzt, was die Arbeiten kosten. Der nächste Schritt: kostenlos bis zu drei Angebote von geprüften Betrieben in Ihrer Region.
Kostenlos Angebot anfordern